Klärschlamm-Verbrennung

In Deutschland ist seit dem 01.06.2005 die Unterbringung von Klärschlämmen auf Hausmülldeponien untersagt. Deponiert werden können nur Stoffe, deren Anteil organischer Substanz < 5% ist. Wenn keine Möglichkeit besteht, den Klärschlamm landwirtschaftlich zu verwerten, ist eine Klärschlamm-Verbrennung erforderlich. Unser Büro entwickelt zurzeit gemeinsam mit deutschen Anlagenbauern eine transportable Klärschlamm-Verbrennungsanlage.